Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite haben wir für Sie Infos und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema logopädische Therapie zusammengestellt. Vielleicht ist nach der Durchsicht auch Ihre Frage bereits beantwortet. Falls nicht, melden Sie sich gern bei uns.

Wer verordnet Logopädie?

Die Verordnung nehmen in der Regel Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde (Kinderarzt), Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Neurologie oder Kieferorthopädie vor. Aber auch Allgemeinmediziner (Hausärzte) können eine logopädische Verordnung ausstellen.

Auf dieser Verordnung (Rezept) sind in der Regel folgende Informationen vermerkt:

  • die Anzahl der Therapiestunden
  • die Dauer einer einzelnen Therapieeinheit (30, 45 oder 60 Minuten)
  • die Frequenz der Behandlung (meistens 1× pro Woche oder 2× pro Woche)

Was kostet Logopädie? Muss ich auch selbst etwas dazuzahlen?

Bei einer Ärztlichen Verordnung übernimmt die Krankenkasse für Kinder und Jugendliche die Kosten zu 100 Prozent. Erwachsene Personen über 18 Jahren sind zunächst einmal zuzahlungspflichtig. Der Eigenanteil des/der Krankenversicherten setzt sich dann aus 10% der Behandlungskosten + 10,00 € Rezeptgebühr pro Verordnung zusammen.

Von der Zuzahlung befreien lassen können sich Erwachsene, deren jährliche Gesamtzuzahlungen 2% des Jahresbruttoeinkommens (bei chronisch Kranken: 1%) überschritten haben.

Wie hoch Ihr zuzahlungspflichtiger Eigenanteil ist, besprechen wir gern mit Ihnen während des Erstgesprächs.

Wie lange muss ich auf einen Termin warten?

Wir bemühen uns sehr, die Termine so zu organisieren, dass wir Ihnen sehr zeitnah einen Therapieplatz in einer unserer Praxen anbieten können. Darüber hinaus können wir evtl. schon bei einem telefonischen Erstkontakt klären, welcher Therapeut (bzw. welche Therapeutin) für Ihr Anliegen und Ihre Beschwerden besonderes qualifiziert ist. Dies kann unter Umständen dann zu einer kurzen Wartezeit – in der Regel nicht länger als zwei bis drei Wochen – führen.

Sollte sich die Notwendigkeit einer sofortigen Therapieaufnahme (z.B. nach einer Operation, nach einem Schlaganfall) ergeben, können wir auch sofort reagieren. Für diese Fälle halten wir uns immer etwas Kapazität frei.

Ich bekomme kein Rezept, möchte mich aber trotzdem logopädisch beraten lassen. Was nun?

Auch wenn Ihr Arzt/Ihre Ärztin keine Notwendigkeit für eine verordnete Behandlung feststellt, haben Sie Möglichkeit, sich zur Vorbeugung einer Erkrankung (Präventivmaßnahme) oder bei einer Störung logopädisch beraten zu lassen.

Eine qualifizierte Förderung bei Lese-Rechtschreib-Schwächen oder stimmbildnerischer Problematik bei Menschen in Sprechberufen sind ebenfalls ohne Rezept möglich.

Die Kosten für diese Leistungen übernehmen die Krankenkassen meist nicht. In einem ersten Termin besprechen wir aber gern mögliche, auf Sie zukommende Kosten und erstellen für Sie einen Kostenplan.